Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der BKK-Versichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.
Ihre BKK beteiligt sich an den Kosten für den Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet.
Der Festzuschuss erhöht sich um 20%, wenn Sie in jedem der vergangenen 5 Jahre eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben. Können Sie 10 Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10%. Den Nachweis hierfür können Sie bequem im Zahnersatz-Bonusheft dokumentieren, welches wir Ihnen gern zusenden. Schreiben Sie uns einfach eine
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Den befundorientierten Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn der von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht zur Regelversorgung gehört, wie z. B. Implantate.
Wie hoch ist mein persönlicher Festzuschuss? Fragen Sie uns einfach vor Behandlungsbeginn.
Bei wesentlichen Funktionseinschränkungen (Kiefer-/Zahnfehlstellungen) übernimmt die BKK für Versicherte 80% der Kosten für die kieferorthopädische Behandlung, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Sie erstattet den Restbetrag, wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen wird.
Der BKK ArztFinder unterstützt Sie dabei, einen niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt zu finden. Suchen Sie einen Arzt an Ihrem Ort, im Umkreis einer bestimmten Postleitzahl oder direkt namentlich. http://www.bkk-arztfinder.de/
© 2012 BKK PricewaterhouseCoopers 5. Februar 2012