Neben der Mutterschaftsvorsorge werden Schwangerschaftsgymnastik, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei-, Heilmittel und die Kosten der Entbindung in der Klinik voll bezahlt.
Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten innerhalb der Schutzfrist kalendertäglich bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber. Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.
Frauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und dennoch Anspruch auf Krankengeld haben, bei Bezug von Arbeitslosengeld, erhalten während der Schutzfrist von ihrer BKK Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
© 2012 BKK PricewaterhouseCoopers 5. Februar 2012