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Krankengeld

Bei langwierigen Erkrankungen übernimmt die BKK den Verdienstausfall, wenn die Entgeltfortzahlung durch die Firma erschöpft ist: sie zahlt Krankengeld.

Das Höchstkrankengeld im Jahr 2011 beträgt 86,63 € (Vorjahr 87,50 €) am Tag.

Da von diesem Betrag in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten sind, verbleibt ein Nettokrankengeld von maximal 75,87 € pro Tag. Sofern in der Pflegeversicherung der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten ist, verringert sich der Betrag auf 75,65 €.

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© 2012 BKK PricewaterhouseCoopers 5. Februar 2012