Die BKK übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen.
Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie. Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10% des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte.
Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln) ist die Zuzahlung auf 10 Euro im Monat begrenzt.
© 2012 BKK PricewaterhouseCoopers 5. Februar 2012