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Alle Leistungen der BKK

ABC DEF GHI JKL MNO PQR STU VWX YZ

 

Akupunktur

Zur Behandlung von chronischen Rückenschmerzen und chronischen Knieschmerzen übernehmen wir innerhalb von 12 Monaten die Kosten für bis zu zehn Sitzungen bei einem qualifizierten Arzt. Sprechen Sie uns an. Gerne nennen wir Ihnen einen Arzt in Ihrer Nähe.

   

Ambulantes Operieren

Viele Operationen können heute ohne stationäre Behandlung durchgeführt werden. Sie müssen nicht mehr über Nacht im Krankenhaus bleiben, sondern können schon am Tag der Operation wieder nach Hause. Ambulante Operationen wurden durch verbesserte Narkose- und Operationstechniken möglich. Die Kosten hierfür trägt Ihre BKK.

   

Arzneimittel

Ihr Arzt wählt für Sie aus tausenden von Medikamenten das richtige aus. Allerdings können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden. Ausnahmen gibt es bei Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören. Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z. B. Viagra), dürfen leider nicht erstattet werden. Verordnet ein Arzt ein Medikament über den sogenannten Fest- oder Höchstpreisen, haben Sie die Mehrkosten zu tragen. Fragen Sie deshalb nach Alternativen. Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Abgabepreis unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Eine Vielzahl von Medikamenten erhalten Sie zuzahlungsfrei in Ihrer Apotheke.

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Ärztliche Betreuung

Mit Ihrer Versichertenkarte können Sie unter den zugelassenen Ärzten frei wählen. Dies gilt für Haus- und Fachärzte.

Zu den ärztlichen Leistungen gehören auch die Beratung zu Fragen der Empfängnisverhütung sowie die psychotherapeutische Behandlung.

Beim Arzt wird eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal erhoben. Finden Besuche bei weiteren Ärzten aufgrund einer Überweisung statt, fällt keine erneute Praxisgebühr an. Vorsorge- und Früherkennungstermine sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen. Wie Sie die Praxisgebühr sparen können, erfahren Sie unter Hausarztzentrierte Versorgung.

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Arztterminservice

Unsere Gesundheitsexperten sind Ihnen auch bei der Terminfindung behilflich. Wir wissen, wie beunruhigend die lange Wartezeit auf eine geplante Untersuchung oder Behandlung sein kann. Termine, die erst in Wochen oder Monaten wahrgenommen werden können, müssen Sie nicht hinnehmen. Wir versuchen Sie zu unterstützen. Der Arztterminservice ist Teil des BKK PwC Gesundheitstelefons. mehr lesen...

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Auslandsaufenthalt

Die Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers geht mit Ihnen auf die Reise. Egal ob Sie innerhalb Deutschlands oder im europäischen Ausland Urlaub machen, Ihre Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers fährt mit. Als Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers - Versicherte(r) brauchen Sie sich ohnehin kaum Sorgen zu machen. Unser Versicherungsschutz reicht bis ins Ausland. Mit fast allen europäischen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen.Europäische Krankenversicherungskarte

Ihre persönliche europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) finden Sie auf der Rückseite Ihrer BKK-Karte.

Reisen Sie in die Türkei, nach Tunesien, Slowenien oder Serbien/Montenegro? In diesen Ländern gilt die europäische Krankenversicherungskarte nicht. Bitte fordern Sie sich in diesem Fall einen Auslandskrankenschein bei uns an. Sie erreichen uns kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 255 7920 oder per eMail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Bitte vergessen Sie nicht, uns das Urlaubsland und alle mitreisenden Familienmitglieder anzugeben.

Auch in den übrigen Ländern bieten wir Ihnen einen kostenfreien Krankenversicherungsschutz.

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Weiterlesen: Auslandsaufenthalt

   

Bonusprogramm JUMP

Mit unserem Bonusprogramm belohnen wir gesundheitsbewusstes Verhalten. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

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Brillen und Kontaktlinsen

Grundsätzlich dürfen sich die Krankenkassen nicht mehr an den Kosten für Sehhilfen aller Art beteiligen. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbehinderte Menschen.

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Diabetes Augencheck

Ein zusätzliches Leistungsangebot für Diabetiker: Diabetes kann bei einer guten Blutzuckereinstellung, Beachtung der Ernährungsvorgaben und regelmäßiger Medikamentengabe heute recht gut unter Kontrolle gehalten werden. Allerdings besteht für Diabetes-Patienten eine erhöhte Gefahr, schwere Sehstörungen zu erleiden.

Schuld daran sind Veränderungen an den Blutgefäßen im Auge. Dauerhaft erhöhte Blutzuckerwerte führen dazu, dass die Netzhaut schlechter durchblutet wird. Es entstehen Ausbuchtungen, in denen sich Ablagerungen bilden können. Platzen oder reißen diese Gefäße, strömen die abgelagerten Stoffe in die Netzhaut und sammeln sich dort. Gleichzeitig bilden sich neue Blutgefäße, die in den Glaskörper des Auges hineinwuchern können. Erst in diesem Stadium bemerken die meisten Betroffenen erste Sehstörungen, die bis zur Erblindung führen können, wenn sich Vernarbungen bilden oder sich gar die Netzhaut ablöst.

Was können Sie selbst tun, um sich zu schützen?

  • Das Wichtigste ist, Augenerkrankungen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu lassen. Lassen Sie deshalb mindestens einmal im Jahr Ihre Augen untersuchen. Bei Typ-1-Diabetikern wird diese Untersuchung spätestens ab dem 5. Erkrankungs- bzw. 11. Lebensjahr empfohlen, bei Typ-2-Diabetikern sofort nach der Diagnose des Diabetes und danach jährlich. Unser Angebot für den Diabetes Augecheck: Bei einer bereits bestehenden Netzhauterkrankung (Retinopathie) oder dem dringenden Verdacht darauf können Sie bis zu zwei Augenuntersuchungen im Jahr wahrnehmen – mit einem Mindestabstand von drei Monaten.
  • Lassen Sie Ihren Blutzucker immer optimal einstellen (HbA1c-Wert unter 6%) und vermeiden Sie starke Schwankungen.
  • Bluthochdruck erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Blutgefäße die beschriebenen Veränderungen zeigen. Ihr Arzt kann Ihnen Medikamente verschreiben, um den Blutdruck auf den Normalwert von 140/85 mmHg zu bringen. Falls Sie an einer diabetischen Nierenerkrankung leiden, sollte auch diese behandelt werden, da sie zu Bluthochdruck führen kann.
  • Erhöhte Blutfettwerte sollten Sie durch eine Ernährungsumstellung und ggf. Medikamente senken, um Fetteinlagerungen in den Gefäßen zu vermeiden.
  • Auch Rauchen führt zu zusätzlichen Einlagerungen und erhöht die Gefahr, dass feine Blutgefäße platzen. Sie sollten das Rauchen daher umgehend aufgeben.
  • Hormonelle Umstellungen in Pubertät und Schwangerschaft sollten bei einem bereits bestehenden Diabetes mellitus besonders genau überwacht werden. Schwangeren Diabetikerinnen wird alle drei Monate eine Untersuchung empfohlen, bei bereits bestehender Retinopathie monatlich

Diabetes Augencheck - was untersucht der Augenarzt?

  • Untersuchung und Beurteilung des Augenhintergrundes, der Netzhaut und des Austrittspunktes der Sehnerven aus dem Auge (Papille)
  • Kontrolle der vorderen Augenabschnitte und der Linse (Vorsorge gegen Katarakt/grauen Star)
  • Sollten sich bereits Schäden an Ihren Augen zeigen, wird Ihnen Ihr Augenarzt eine (schmerzlose) Lasertherapie oder eine Operation nahelegen.

Für Versicherte, bei denen kein Diabetes mellitus diagnostiziert ist, ist diese Untersuchung nicht geeignet und wird durch die Ärzte nicht mit uns abgerechnet. Haben Sie Fragen zu Augenuntersuchungen? Rufen Sie uns bitte an, kostenfrei unter 0800 255 7920.

Klicken Sie hier für eine Liste der teilnehmenden Ärzte (nach PLZ sortiert)

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Fahrkosten

Die BKK zahlt Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z.B. Krankenhausbehandlung und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Der Eigenanteil beträgt 10% der Fahrkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung.

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden.

Ausnahmen gibt es bei zwingenden medizinischen Gründen, z.B. bei Dialyse, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie. Auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG", "BL" oder "H" sowie für Versicherte in den Pflegestufen 2 oder 3 können ambulante Fahrkosten übernommen werden. Die BKK hat die Kostenübernahme vorher zu genehmigen.

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Früherkennung

Krebs sollte man früh erkennen, damit es nicht zu spät ist. Deswegen bezahlt die BKK für Frauen ab dem 20. Lebensjahr, für Männer ab Beginn des 45. Lebensjahres einmal jährlich eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung. Ab dem 50. Lebensjahr können alle Versicherten einmal jährlich ihren Stuhl auf verborgenes Blut untersuchen lassen. Ab dem 56. Lebensjahr können Sie zwischen einer Dickdarmspiegelung (Wiederholung nach 10 Jahren) oder einer Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut (alle 2 Jahre) wählen.

Alle 2 Jahre übernimmt die BKK für Männer und Frauen ab dem 35. Geburtstag die Kosten für besondere ärztliche Früherkennungsuntersuchungen von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen (Gesundheits-Check-Up).

Für eine optimale gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wurde ein spezielles Vorsorgeprogramm von der Geburt bis zum 15. Lebensjahr entwickelt; es besteht aus 10 ärztlichen Untersuchungsbausteinen. Außerdem gibt es bis zum 18. Lebensjahr umfassende Vorsorgeuntersuchungen von Zahn,- Mund- und Kieferkrankheiten. Ausführliche Informationen zu Inhalten und Terminen all dieser wichtigen Maßnahmen erhalten Sie bei Ihrer BKK.

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Gesundheitstelefon

Der heiße Draht zu allen Fragen rund um Medizin und Gesundheit ist unter der Nummer (01802) 330030 täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen. Alles was Sie brauchen ist Ihre BKK-Card wegen der Angabe Ihrer Versicherungsnummer. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 6 Cent, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer sind möglich. mehr lesen...

 

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Hausarztzentrierte Versorgung

Ihr Hausarzt weiß Bescheid und kann Ihre Behandlung optimal steuern. Mit der hausarztzentrierten Versorgung der BKK PricewaterhouseCoopers ist das jetzt noch besser geregelt. Alle Informationen laufen bei einem Arzt Ihrer Wahl zusammen. Als erster und wichtigster Ansprechpartner überblickt er die Arzneimittel, die Sie einnehmen, und welche Untersuchungen Sie erhalten. Er steuert Ihre Behandlung und bekommt immer eine Rückmeldung, was bei einem Facharzt oder im Krankenhaus behandelt wurde. So kann er Ihre Genesung optimal steuern. Mögliche Unverträglichkeiten oder Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden Sie. Unnötige Doppeluntersuchungen und Strahlenbelastung durch überflüssige Röntgenaufnahmen gibt es bei Ihnen nicht. Auf lange Sicht gesehen, versprechen wir uns davon auch Einsparungen. Daher erlassen wir Ihnen bei Teilnahme die Praxisgebühr. Sie können sich direkt bei Ihrem teilnehmenden Hausarzt für das Programm einschrieben. Wir erhalten automatisch einen Hinweis und stellen Ihnen dann eine Befreiungskarte für die Praxisgebühr bei Ihrem Hausarzt aus. Wir nennen Ihnen gern teilnehmende Ärzte in Ihrer Umgebung. Rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 255 7920 an!

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Heil- und Hilfsmittel

Die BKK übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen. 

Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie. Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10% des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung.

Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte.

Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln) ist die Zuzahlung auf 10 Euro im Monat begrenzt.

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Homöopathische Behandlung

Sie als Versicherter der BKK PricewaterhouseCoopers erhalten bei teilnehmenden Kassenärzten, die über die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" verfügen, folgende ärztliche Leistungen:

  • die Erstanamnese
  • die Folgeanamnese
  • Arzneimittelauswahl
  • homöopathische Analyse und Beratung

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Weiterlesen: Homöopathische Behandlung

   

Impfungen

siehe Schutzimpfungen

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Krankengeld

Bei langwierigen Erkrankungen übernimmt die BKK den Verdienstausfall, wenn die Entgeltfortzahlung durch die Firma erschöpft ist: sie zahlt Krankengeld.

Das Höchstkrankengeld im Jahr 2010 beträgt 87,50 € (Vorjahr 85,75 €) am Tag.

Da von diesem Betrag in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten sind, verbleibt ein Nettokrankengeld von maximal 76,72 € pro Tag. Sofern in der Pflegeversicherung der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten ist, verringert sich der Betrag auf 74,75 €.

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Krankenhausbehandlung

Die BKK-Verträge sichern Ihnen moderne, wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Hierzu gehören auch kostenintensive Eingriffe wie Herzoperationen oder Organverpflanzungen. Wir übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlung, Operation, Krankenpflege, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung.

Unter den zugelassenen Krankenhäusern können Sie grundsätzlich frei wählen. Allerdings muss die Klinik für die Behandlung geeignet sein und die Versorgung in einem wirtschaftlichen Rahmen erbringen. Für weitere Informationen fragen Sie bitte Ihre BKK.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligen sich mit 10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr an den Behandlungskosten.

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künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung ist der medizinische Eingriff um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Zu den Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die BKK PricewaterhouseCoopers würden wir Sie gern persönlich beraten. Rufen Sie uns hierfür einfach kostenfrei unter 0800 255 7920 an.

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Mutterschaft

Neben der Mutterschaftsvorsorge werden Schwangerschaftsgymnastik, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei-, Heilmittel und die Kosten der Entbindung in der Klinik voll bezahlt.

Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten innerhalb der Schutzfrist kalendertäglich bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber. Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.

Frauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und dennoch Anspruch auf Krankengeld haben, bei Bezug von Arbeitslosengeld, erhalten während der Schutzfrist von ihrer BKK Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

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Pflegeversicherung

BKK-Mitglieder (einschließlich der Angehörigen) sind auch pflegeversichert. Für die meisten Leistungen ist die individuelle Pflegestufe maßgebend:

I = erheblich Pflegebedürftige
II = Schwerpflegebedürftige
III = Schwerstpflegebedürftige.

Erbringen Pflegekräfte, z.B. von Sozialstationen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sind je Kalendermonat folgende Leistungen vorgesehen:

I = 440 Euro
II = 1.040 Euro
III = 1.510 Euro, ggf. bis 1.918 Euro mit außergewöhnlich hohem Pflegebedarf.

Das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen beträgt monatlich in Stufe

I = 225 Euro
II = 430 Euro
III = 685 Euro.

Bei einer vollstationären Pflege werden für den pflegebedingten Aufwand monatlich folgende Kosten übernommen:

I = 1.023 Euro
II = 1.279 Euro
III = 1.510 Euro, ggf. bis 1.825 Euro bei außergewöhnlich hohem und intensiven Pflegeaufwand.

Haben Versicherte in häuslicher Pflege neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung (z. B. wegen Demenz, geistiger Behinderungen oder psychischer Erkrankungen), können unter bestimmten Voraussetzungen - auch ohne Zuordnung zu einer Pflegestufe - zusätzliche Betreuungsleistungen erbracht werden. Je nach Betreuungsbedarf zahlt die Pflegekasse der BKK hierfür bis zu 100 Euro (Grundbetrag) oder bis zu 200 Euro (erhöhter Grundbetrag) monatlich.

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Präventionskurse

Ist Ihnen Ihre Gesundheit wichtig? Wir möchten Sie bei Ihrer individuellen Gesundheitsvorsorge (Prävention) unterstützen. Die BKK PricewaterhouseCoopers erstattet ihren Versicherten die Kosten für Leistungen der individuellen Gesundheitsförderung (Prävention). Der Erstattungsbetrag beträgt je Kalenderjahr höchstens 200 €. Voraussetzung ist, dass Sie an mind. 80 Prozent des Kurses teilnehmen. Bei der Erstattung der Kosten werden die Gemeinsamen Richtlinien zur Gesundheitsförderung berücksichtigt. Möchten Sie qualitätsgeprüfte Kurse in Ihrer Region finden? Klicken Sie bitte hier. Haben Sie sich bereits einen Kurs ausgesucht, den Sie nicht in unserer Datenbank gefunden haben? Sprechen Sie uns bitte an.

Link zur Präventionskursdatenbank

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Schutzimpfungen

Ihre BKK PwC übernimmt in der Regel die Kosten für die empfohlenen, unverzichtbaren Schutzimpfungen bei Kindern, z. B. gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenza Typ b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Röteln.

Für Erwachsene übernehmen wir, alle zehn Jahre die Impfung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) und Diphtherie. Für über 60-jährige zahlen wir die Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) und Lungenentzündung.

Für Mädchen und Frauen zwischen dem 11. und 23. Lebensjahr übernehmen wir die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs - auch als HPV-Impfung bekannt.

Für Neugeborene übernehmen wir die Impfung gegen Rota-Viren, wenn zwischen der 6. und 26. Lebenswoche geimpft wird. Hier übernehmen wir die Arztkosten in Höhe der Kassensätze und den Impfstoff in voller Höhe.

Zusätzlich übernehmen wir auch die Kosten für Impfungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes empfohlen werden. Hier übernehmen wir die Arztkosten in Höhe der Kassensätze und den Impfstoff in voller Höhe, wenn, je nach Reiseland, gegen folgende Erkrankungen geimpft wird:

  • Typhus
  • Meningokokken-Meningitis
  • Gelbfieber
  • Cholera
  • Hepatitis A und B
  • Tollwut
  • Japanische Encephalitis
  • Poliomyelitis
  • FSME

Ein Tipp: Sie möchten wissen welche Impfung für Ihr Reiseland sinnvoll ist? Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 2557920 oder wählen Sie links im Menü unsere Impfschutzberatung.

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Vorsorge und Rehabilitation

Neben der Rentenversicherung leistet auch die BKK zur Verhütung von Krankheiten oder zur Wiederherstellung der Gesundheit für Kinder, Erwachsene, Mütter und Väter Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Bei stationären Vorsorgemaßnahmen, die von der BKK übernommen werden, beträgt der tägliche Eigenanteil 10 Euro.

Die Kosten für Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren werden in voller Höhe übernommen. Versicherte zahlen nach Vollendung des 18. Lebensjahres lediglich einen Eigenanteil von 10 Euro je Kalendertag.

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Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, KFO-Behandlung

Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der BKK-Versichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.

Ihre BKK beteiligt sich an den Kosten für den Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet.

Der Festzuschuss erhöht sich um 20%, wenn Sie in jedem der vergangenen 5 Jahre eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben. Können Sie 10 Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10%.

Den befundorientierten Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn der von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht zur Regelversorgung gehört, wie z. B. Implantate.

Wie hoch ist mein persönlicher Festzuschuss? Fragen Sie uns einfach vor Behandlungsbeginn.

Bei wesentlichen Funktionseinschränkungen (Kiefer-/Zahnfehlstellungen) übernimmt die BKK für Versicherte 80% der Kosten für die kieferorthopädische Behandlung, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Sie erstattet den Restbetrag, wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen wird.

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Zuzahlungen

Zuzahlungen müssen von allen Patienten ab dem 18. Lebensjahr für alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Dabei gelten klare Belastungsobergrenzen. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten 2 % der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.

Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und die Bruttoeinnahmen des Familienverbundes zusammengerechnet. Bei der Ermittlung des Familieneinkommens werden besondere Freibeträge berücksichtigt.

Unser Tipp: Bitte bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK zuviel gezahlte Beträge erstatten.

Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung reduziert sich die Belastung auf 1%. Als chronisch krank gelten Versicherte, die wegen einer Erkrankung in Dauerbehandlung sind und zusätzlich

  • sich in Pflegestufe 2 oder 3 befinden oder
  • zu 60% behindert sind oder
  • ohne kontinuierliche Behandlung die Krankheit lebensbedrohend oder lebensverkürzend wäre bzw. die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen würde.

Die Belastungsgrenze von 1% des Einkommens für Zuzahlungen von chronisch Kranken gilt nur, wenn diese

  • an einem bestehenden strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) für chronisch Kranke teilnehmen oder
  • sich laut der Bescheinigung des behandelnden Arztes therapiegerecht verhalten haben.

Darüber hinaus macht der Gesetzgeber in verschiedenen Fällen die Reduzierung der Belastungsgrenze von der Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen abhängig. Wir empfehlen ihnen daher, alle von Ihrer BKK angebotenen Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen.

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© 2010 BKK PricewaterhouseCoopers 5. September 2010