Mitglieder die länger als drei Monate bei der BKK PwC versichert sind, erhalten eine Prämienzahlung in Höhe von einem Zwölftel ihres Arbeitnehmerbeitrages, wenn sie und ihre mitversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Alle Vorsorgeuntersuchungen sollen natürlich weiterhin durchgeführt werden und sind unschädlich für die Erreichung der Cashback-Prämienzahlung:
Die jährliche Prämienzahlung beträgt 1/12 des im Kalenderjahr entrichteten Arbeitnehmerbeitrages. Für Mitglieder die ihre Beiträge vollständig selbst tragen, beträgt die Prämienzahlung 1/24 des im Kalenderjahr an die Betriebskrankenkasse gezahlten Jahresbeitrages. Die Abrechnungen der Leistungserbringer mit der BKK erfolgt zeitversetzt. Die Beitragsprämie kann somit frühestens zum Beginn des dritten Quartals des Folgejahres ausgezahlt werden. Wenn Sie sich für diesen Wahltarif entscheiden, sind Sie 12 Monate an die Mitgliedschaft bei unserer BKK gebunden. Dieser Tarif kann nur von Mitgliedern gewählt werden, die länger als drei Monate bei der BKK PwC versichert sind und sich für diesen Tarif einschreiben.
Gern informieren wir Sie näher zu unseren Wahltarifen. Rufen Sie uns kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 255 7920 an.
Versicherte der BKK PricewaterhouseCoopers können sich ab sofort wie ein Privatpatient behandeln lassen, ohne das System der gesetzlichen Krankenversicherung mit all seinen Vorteilen verlassen zu müssen. Gleichzeitig bleiben Eigenanteile überschaubar, eine mit Zusatzkosten verbundene private Zusatzversicherung ist nicht notwendig. Attraktiv ist unser neuer Wahltarif BKK Arzt privat damit auch für alle Versicherte mit Kindern sowie für ältere Versicherte. Er optimiert die bisherige, umständliche Möglichkeit, sich beim Arzt gegen Kostenerstattung behandeln zu lassen.

Versicherte der BKK PricewaterhouseCoopers müssen im Gegensatz zur normalen Kostenerstattung keine Arztrechnung direkt bezahlen, d. h. sie müssen nicht - wie bei Privatpatienten sonst üblich - in Vorleistung treten und Geld aus eigener Tasche auslegen. Die Privatleistungen werden direkt über die BKK Arzt privat - Karte abgerechnet. Sie erhalten von einer zentralen Abrechnungsstelle halbjährlich eine Auflistung der in Anspruch genommenen Leistungen und es wird Ihnen nur die Praxisgebühr und der zu zahlenden Eigenanteil in Rechnung gestellt. Der Eigenanteil der Versicherten (inklusive Familienversicherten) beträgt pauschal 10 Prozent vom Rechnungsbetrag bis maximal 160 Euro im Kalenderjahr zuzüglich der Praxisgebühr.
Von der Kostenerstattung ausgenommen sind Arznei-/Heil-/Hilfsmittelverordnungen, Krankenhausbehandlungen, Leistungen der integrierten Versorgung sowie Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen). Diese Leistungen werden wie bisher von den Leistungserbringern abgerechnet.
Durch Beitrittserklärung bei ihrer BKK, die für mindestens ein Jahr gilt, können Versicherte sich für diesen Wahltarif entscheiden und erhalten dann eine gesonderte Versichertenkarte, mit der sie sich als „BKK Arzt privat“-Patient ausweisen können.
Gern informieren wir Sie näher zu unseren Wahltarifen. Rufen Sie uns kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 255 7920 an. Die teilnehmenden Ärzte finden Sie in der folgenden Arztsuche:
© 2012 BKK PricewaterhouseCoopers 18. Mai 2012