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Auslandsaufenthalt

 

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Reisekrankenversicherung - weltweit und kostenfrei

Als leistungsstarke BKK suchen wir immer nach neuen Wegen, um die Versorgungsqualität für unsere Mitglieder und Familienversicherten weiter zu verbessern. Mit unserem Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G. haben wir jetzt einen neuen und besonderen Service entwickelt: Seit dem 1. April 2007 besteht automatisch für Sie als Mitglied der BKK PricewaterhouseCoopers bzw. als Familienversicherter eine Auslandsreisekrankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz bei der Barmenia – und zwar kostenlos. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Sie und Ihre Angehörigen erhalten bei allen Urlaubsreisen für die ersten sechs Wochen einer Reise eine 100%ige Kostenerstattung bei akut medizinisch notwendiger Behandlung.

Eine komplette Leistungsaufstellung erhalten Sie in unserem Merkblatt Auslandsversicherung.
Hier können Sie die Versicherungsbedingungen einsehen.

Unser besonderes Highlight

Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt nicht nur bei Urlaubsreisen für die ersten sechs Wochen einer Reise, sondern auch für die ersten zwei Wochen einer berufsbedingten Auslandsreise

Wie werden die Kosten einer Auslandsbehandlung erstattet?
  1. Drucken Sie sich hier den Leistungsauftrag aus.
  2. Reichen Sie den ausgefüllten Leistungsauftrag zusammen mit den Rechnungen bei uns ein, damit wir der Barmenia bestätigen können, dass Sie bei der BKK PricewaterhouseCoopers versichert sind. Unsere Adresse lautet:
    BKK PricewaterhouseCoopers, Rotenburger Str. 15, 34212 Melsungen
  3. Wir leiten Ihre Unterlagen anschließend an die Barmenia weiter.

Bitte beachten Sie:
Die Barmenia benötigt die Rechnungsoriginale. Beteiligt sich ein anderer Kostenträger an den Aufwendungen, benötigt die Barmenia die Zweitschriften der Belege mit den Leistungsvermerken.

Arztrechnungen müssen enthalten:
  • Name und Anschrift des Arztes
  • Name und Geburtsdatum der behandelten Person
  • Diagnosen oder Bezeichnung aller Krankheiten
  • Ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten
Rezepte und Arzneimittelrechnungen, Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel müssen enthalten:
  • Name der erkrankten Person
  • Verordnete Arzneien
  • Preise
  • Quittungsvermerke

Es ist jeweils die ärztliche Verordnung mit einzureichen. Bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne sowie Angaben über die daran vorgenommene Behandlung enthalten. Für die Erstattung von Rückführungskosten ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Krankentransports und für die Erstattung von Überführungskosten bzw. Bestattungskosten eine amtliche Sterbeurkunde mit vorzule­gen. Bei notwendigem stationärem Aufenthalt stellt die Barmenia kurzfristig eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung aus. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten rechnet die Barmenia zum Kurs des Tages in Euro um, an dem die Belege usw. bei der Barmenia eingehen.

Haben Sie Fragen zur kostenfreien BKK-Reisekrankenversicherung? Sie erreichen das Team der Barmenia Krankenversicherung unter der Telefonnummer 0202 – 438 3575.

Die BKK-Reisekrankenversicherung
weltweit und kostenfrei

 

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© 2012 BKK PricewaterhouseCoopers 5. Februar 2012