Ihre Gesundheitsdaten – besser genutzt, gut geschützt

Mit dem neuen Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) dürfen gesetzliche Krankenkassen bestimmte Gesundheitsdaten künftig nicht nur zur Abrechnung, sondern auch zur frühzeitigen Erkennung individueller Gesundheitsrisiken auswerten (§ 25b SGB V). Ziel ist es, Ihre Versorgung zu verbessern – durch gezielte Hinweise auf mögliche Gesundheitsprobleme.

Dabei bleibt der Datenschutz gewahrt: Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten und können dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

Daten sinnvoll nutzen – für Ihre Gesundheit

Das GDNG erlaubt uns, bestimmte Gesundheitsdaten gezielt auszuwerten – zum Beispiel, um Sie auf mögliche Risiken oder versäumte Vorsorge aufmerksam zu machen. So lassen sich Krankheiten früher erkennen und Versorgungslücken schließen.

Mögliche Anwendungsbeispiele:

  • Früherkennung seltener oder schwerer Erkrankungen
  • Empfehlungen zur Krebsfrüherkennung
  • Warnhinweise bei problematischen Medikamentenkombinationen
  • Hinweise auf drohende Pflegebedürftigkeit
  • Erkennung von schwerwiegenden Risiken, wie etwa Schlaganfallrisiken
  • Erinnerung an empfohlene Impfungen

Die Datennutzung erfolgt streng nach den gesetzlichen Vorgaben – ausschließlich zu Ihrer Unterstützung und als Entscheidungshilfe. Ob und wie Sie reagieren, entscheiden Sie immer selbst, gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Ihr Recht auf Widerspruch

Sie entscheiden, ob Ihre Daten für die Auswertungen nach § 25b SGB V verwendet werden dürfen. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie der Nutzung widersprechen – entweder komplett oder nur für einzelne Anwendungsbereiche.

Bevor wir Ihre Daten zum ersten Mal auswerten, haben Sie 4 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Auch danach ist ein Widerspruch jederzeit möglich. Durch Ihren Entschluss entstehen Ihnen keinerlei Vor- oder Nachteile. Bitte beachten Sie: Wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln, müssen Sie Ihren Widerspruch dort erneut einreichen.

Widerspruch zur Gesundheitsdatennutzung einreichen

Gesetzliche Grundlage

Rechtsbasis für die Datennutzung ist § 25b SGB V, der durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz eingeführt wurde. Er erlaubt uns als Krankenkasse, bestimmte Daten gezielt auszuwerten – ausschließlich zum Zweck des Gesundheitsschutzes. So können wir Sie auf mögliche Risiken hinweisen und Ihre gesundheitliche Versorgung unterstützen.

Auszug aus dem Gesetzestext:

Die Kranken- und Pflegekassen können zum Gesundheitsschutz eines Versicherten datengestützte Auswertungen vornehmen und den Versicherten auf die Ergebnisse dieser Auswertung hinweisen, soweit die Auswertungen den folgenden Zwecken dienen:

  1. bei der Erkennung von seltenen Erkrankungen,
  2. bei der Erkennung von Krebserkrankungen
  3. bei der Erkennung von schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen, die durch die Arzneimitteltherapie entstehen können.
  4. bei der Erkennung einer noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit nach § 14 des Elften Buches.
  5. bei der Erkennung ähnlich schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen, soweit dies aus Sicht der Kranken- und Pflegekassen im überwiegenden Interesse der Versicherten ist.
  6. bei der Erkennung des Vorliegens von Impfindikationen für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission nach § 20 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes empfohlen sind.

Häufige Fragen zur Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten

Das sind alle Informationen, die Rückschlüsse auf Ihren Gesundheitszustand zulassen – etwa Diagnosen oder Behandlungen.

Wenn Ärztinnen, Ärzte oder Kliniken mit uns abrechnen, erhalten wir Angaben zu Diagnosen, Therapien und Medikamenten. Diese speichern wir.

Grundsätzlich niemand. Eine Weitergabe ist gesetzlich verboten – außer zur Verarbeitung im Rahmen der elektronischen Patientenakte. Hier arbeiten wir mit Unternehmen der BITMARCK Unternehmensgruppe zusammen.

Bevor wir Daten auswerten, informieren wir unseren Verwaltungsrat. Zudem melden wir dem Bundesamt für soziale Sicherung, welche Daten wir nutzen und welches Ziel das Programm hat.

Ja. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten für Auswertungen nach § 25b SGB V verwendet werden, müssen Sie aktiv widersprechen. Das geht auch nachträglich jederzeit.

Nein. Ihre Entscheidung hat keinen Einfluss auf Ihre medizinische Versorgung oder Ihren Anspruch auf Leistungen.

Kontaktdaten des Verantwortlichen, Datenschutzbeauftragten und unserer Aufsichtsbehörden

Verantwortliche Stelle

BKK PwC
Burgstraße 1 - 3
34212 Melsungen
+49 5661 7302 0
gdng(at)bkk-pwc.de (Abkürzung GDNG = Gesundheitsdatennutzungsgesetz)

Datenschutzbeauftragte der BKK PwC

Heike Horchler
PwC Burgstraße 1 - 3
34212 Melsungen
datenschutz(at)bkk-pwc.de

Aufsichtsbehörden

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
poststelle(at)bfdi.bund.de

Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
poststelle(at)bas.bund.de