Ein Arzneimittel ist ein Wirkstoff oder eine Wirkstoffkombination, die zur Therapie oder Prophylaxe von Krankheiten bestimmt ist, physiologische Funktionen beeinflusst oder eine medizinische Diagnose ermöglicht.
Alle in Deutschland zugelassenen apotheken- und rezeptpflichtigen Arzneimittel können von Ihrem Arzt auf einem „rosa Kassenrezept“ zu unseren Lasten verordnet werden. Für Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu unseren Lasten verordnet werden. Ob Ihr Arzt Ihnen ein Kassenrezept ausstellt, liegt in seinem Ermessen.
Erhalten Sie von Ihrem Arzt ein Kassenrezept, übernehmen wir die vollen Kosten des Arzneimittels, es sei denn für Ihr Arzneimittel existiert ein sogenannter Festbetrag. In diesem Fall können wir die Kosten des Arzneimittels nur in Höhe des Festbetrags übernehmen. Kostet das Arzneimittel mehr als der Festbetrag, zahlen Sie die Differenz. Sie können das Kassenrezept einfach in einer Apotheke Ihrer Wahl abgeben. Dort erhalten Sie das verordnete Arzneimittel. Die Kosten rechnet die Apotheke direkt mit uns ab.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen Sie grundsätzlich eine Zuzahlung zu jedem Arzneimittel leisten, für das wir Kosten übernehmen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens fünf und maximal zehn EUR. Erhalten Sie von Ihrem Arzt ein blaues Privatrezept oder ein grünes Empfehlungsrezept, können wir die Kosten der verordneten Arzneimittel nicht übernehmen – eine Ausnahme stellen homöopathische Arzneimittel dar. Bei Fragen zu Ihrem Arzneimittel wenden Sie sich an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt oder Ihren Apotheker.