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Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Ihr Berechtigungsnachweis zur Erlangung von Leistungen beim Arzt und im Krankenhaus.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Ihre eGK

Jeder Versicherte der BKK PwC erhält immer automatisch eine Gesundheitskarte wie abgebildet. Die Gesundheitskarte ist längstens bis zum Ablaufdatum (siehe Rückseite) gültig. Bitte beachten Sie, dass bei einer Nachversorgung nur noch die zuletzt ausgestellte Karte gültig ist.

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Kartengeneration „G2.1“

Diese Gesundheitskarten sind mit der NFC-Technologie ausgestattet. NFC bedeutet „Near Field Communication“ und steht für kontaktlosen Datenaustausch. Die neue Technologie ermöglicht beispielsweise mit PIN/PUK das Einloggen in Ihrer elektronischen Patientenakte und das Speichern von Gesundheitsdaten, z.B. Notfalldaten oder Medikamentenpläne direkt auf Ihrer eGK.

Wichtig: Bisher ausgestellte Gesundheitskarten ohne NFC-Technologie behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Dieses finden Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte.

Folgende Informationen sind auf der eGK immer abgedruckt

  • Ihr Name
  • Name Ihrer BKK PWC mit Institutionskennzeichen
  • Ihre bundeseinheitliche Versicherungsnummer
  • Unsere kostenlose Servicenummer
  • Kontaktloszeichen
  • CAN (Card Access Number)
  • Versicherungsinformationen für die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite)

Zugriff auf die elektronische Patientenakte

Die ePA ist eine Art virtueller Safe, in dem Sie Ihre persönlichen Gesundheitsdaten speichern und verwalten können.

Die elektronische Gesundheitskarte benötigen Sie, wenn Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte und PIN in der ePA einloggen möchten oder wenn Sie Ihren Arzt auch ohne App für den Zugriff auf Ihre ePA berechtigen möchten.

Letzteres wird im Laufe des Jahres 2021 möglich sein, da die Ärzte zunächst technisch für den Zugriff auf elektronische Patientenakten ausgestattet werden müssen.

Weitere Informationen zur Einrichtung und Nutzung der ePA

Speicherung von Daten auf der Gesundheitskarte

Auf der neuen Gesundheitskarte können Sie außerdem direkt Ihren Medikationsplan speichern lassen. Sie müssen dafür lediglich beim Arzt Ihre Karte in das Lesegerät stecken und Ihre PIN eingeben.

Zusätzlich können Sie Notfalldaten, wie Informationen zu Schutzimpfungen, Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien oder chronischen Krankheiten, auf der eGK speichern lassen. So können Behandelnde im Notfall Ihre Daten auch ohne Freigabe auslesen.


Fragen und Antworten zur neuen eGK

Was ist die elektronische Gesundheitskarte?

Die elektronische Gesundheitskarte ist Ihr Berechtigungsnachweis zur Erlangung von ärztlichen Leistungen.

Welche Daten sind auf meiner Karte gespeichert?

Auf Ihrer Gesundheitskarte sind aktuell nur Ihre persönlichen Versichertendaten gespeichert, dazu gehören:

Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Versicherungsnummer, Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter, Rentner), Der Beginn des Versicherungsschutzes, Name unserer BKK und unsere Kassennummer.

Warum muss ich ein Lichtbild einreichen? Können Kosten erstattet werden?

Ab Vollendung des 15. Lebensjahres muss jeder Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse nach gesetzlicher Vorgabe eine Gesundheitskarte mit Lichtbild besitzen. Zusätzlich muss das Lichtbild nach 10 Jahren erneuert werden. Damit soll ein möglicher Missbrauch der Karte durch Dritte verhindert werden.

Nein, die Kosten für das Lichtbild muss von den Versicherten selbst getragen werden. Auch eine Kostenübernahme für Versicherte mit Härtefallregelung ist ausgeschlossen.

Wie kann ich der BKK PwC ein Lichtbild zusenden?

Für die Einreichung eines Lichtbildes bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Sie kleben Ihr Foto auf den Ihnen übersandten Lichtbildbogen und schicken diesen per Post mit dem Rückumschlag an uns zurück. Das Porto für die Rücksendung übernehmen wir.
  • Sie laden Ihr digitales Foto über unsere Internetfiliale hoch.
  • Sie senden uns per Mail ein Bild an lichtbild(at)bkk-pwc.de.

Was ist die EHIC? Wo finde ich die EHIC? Wann brauche ich diese?

Die EHIC (European Health Insurance Card) ist Ihr Berechtigungsnachweis für die Erlangung von ärztlichen Leistung im europäischen Ausland. Die EHIC ist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte aufgedruckt. Das Layout der ehic ist innerhalb der EU einheitlich, damit es in den Mitgliedstaaten erkannt und angewendet werden kann.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, damit Sie immer Ihre Kosten erstattet bekommen - egal, in welchem Land Sie Ihren Urlaub verbringen.

Informationen zur Auslandskrankenversicherung unseres Partners Barmenia

Ich habe meine Gesundheitskarte noch nicht erhalten. Meine Arztpraxis verlangt aber einen Nachweis. Wie gehe ich vor?

Die Arztpraxis erhält innerhalb von wenigen Minuten einen Behandlungsschein von uns per Fax! Rufen Sie uns dafür einfach unter unserer Rufnummer 05661 7302-0 an.

Kann ich für mein Kind eine zweite Gesundheitskarte beantragen?

Nein. Die Ausstellung einer Zweitkarte ist aus technischen Gründen und zur Vorbeugung des Kartenmissbrauches nicht möglich.

Ich habe meine Gesundheitskarte vergessen. Werde ich trotzdem behandelt?

Ja. Reichen Sie die Karte innerhalb von zehn Tagen bei Ihrem Arzt nach.

Alternativ kontaktieren Sie uns über die Servicenummer 05661 7302-0 (Vorderseite der eGK). Sie erhalten umgehend eine Ersatzbescheinigung per Fax an die Arztpraxis und bei Bedarf eine neue Gesundheitskarte.

Wie gehe ich vor, wenn es in einer Arztpraxis zu einem Fehler beim Einlesen der Karte kommt?

Wenn es in einer Arztpraxis beim Einlesen der eGK zu einer Fehlermeldung kommt, kontaktieren Sie uns kostenlos über unsere Telefonnummer 05661 7302-0.

Sie erhalten umgehend eine Ersatzbescheinigung per Fax an die Arztpraxis und bei Bedarf eine neue Gesundheitskarte.

Woran erkenne ich, ob ich im Besitz einer aktuellen Gesundheitskarte bin?

Ihre Gesundheitskarte hat Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, welches Sie auf der Rückseite Ihrer Karte finden.

Ich habe eine neue Karte erhalten? Warum? Kann ich die alte noch nutzen?

Nein! Die bisherige Karte kann nicht mehr beim Arzt genutzt werden.

Grundsätzlich werden die Karten nach spätestens 5 Jahren durch eine neue Kartengeneration ausgetauscht. Dies hängt in der Regel mit einer Optimierung der Sicherheitsanforderungen an die eGK zusammen. Mit jeder Generation wird die Gesundheitskarte sicherer und erfüllt bzw. übertrifft die dann zu dem Zeitpunkt geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Die dann „alte“ Gesundheitskarte wird grundsätzlich nach einer Übergangszeit gesperrt, und kann nicht mehr beim Arzt eingelesen, und erkannt werden. Wir möchten Sie bitten ab Zustellung einer neuen Gesundheitskarte diese auch direkt zu verwenden.

Meine Adresse hat sich geändert. Bekomme ich eine neue Gesundheitskarte?

Die Ihnen vorliegende Gesundheitskarte ist weiterhin gültig. In den meisten Fällen wird die hinterlegte Anschrift beim Einlesen in den Arztpraxen automatisch abgeändert.

Wenn Sie uns Ihre aktuelle Adresse noch nicht bekannt gegeben haben, können Sie das ganz einfach über unsere Internetfiliale erledigen.

Mein Nachname hat sich geändert. Bekomme ich eine neue Karte?

Ja, nach Einreichung einer entsprechenden Urkunde stellen wir Ihnen automatisch eine neue Gesundheitskarte aus.

Die Urkunde können Sie uns sehr gern in digitaler Form über unsere Internetfiliale zur Verfügung stellen.

Ich habe meine Gesundheitskarte verloren. Wie bekomme ich eine neue Karte?

Bitte nehmen Sie zur Ausstellung einer neuen Gesundheitskarte mit uns Kontakt auf über unsere Telefonnummer 05661 7302-0, per Mail (info(at)bkk-pwc.de) oder über unsere Internetfiliale.

Was ist das Versichertenstammdatenmanagement?

Mit dem Versichertenstammdatenmanagement ist es möglich, dass beim ersten Arztbesuch im Quartal Ihre auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei unserer BKK vorliegenden aktuellen Daten abgeglichen und wenn nötig aktualisiert wird.

Das hat den Vorteil, dass Sie bei Adressänderungen keine neue Karte benötigen. Bei Verlust der Gesundheitskarte kann diese ganz kurzfristig gesperrt werden und somit ein Missbrauch durch Dritte eingedämmt werden.

Wie werden die Daten auf der Karte vor unberechtigten Zugriffen geschützt?

Für die eGK gelten neben dem bewährten Schutz der Sozialdaten auch modernste Verschlüsselungstechniken, die mit jeder Kartengeneration verbessert werden.

Mit dem Start der eGK und durch die Einführung der Telematikinfrastruktur wurde ein geschlossener Kreislauf erzeugt. Dieser erlaubt es allen Beteiligten im Gesundheitswesen wichtige medizinische Informationen schnell, sicher und praktikabel austauschen zu können. In der Telematikinfrastruktur werden diese hochgradig sensiblen medizinischen Daten mittels moderner kryptografischer Verfahren geschützt.

Nur berechtigte Leistungserbringer, wie z.B. Ärzte oder Zahnärzte, können mit Ihrer Einwilligung und Eingabe Ihrer persönlichen PIN auf die Daten zugreifen.

Was ist PIN und PUK? Wofür brauche ich diese Nummern?

Die PIN ist die Geheimzahl zu Ihrer Gesundheitskarte. Entsprechend einer Bank oder Kreditkarte müssen Sie die PIN auswendig kennen und jedes Mal bei der Benutzung eingeben, wenn Sie z. B. medizinische Informationen speichern möchten.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, z. B. Ihre Notfalldaten auf der Karte zu speichern oder die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen möchten, müssen diese Daten gut gesichert werden.

Zum Schutz Ihrer Daten wird der PIN verwendet. Zukünftig wird auch die Anwendung elektronisches Rezept (eRezept) mittels PIN nutzbar sein. Für die ePA und das e-Rezept wird der PIN auch für den persönlichen Zugang verwendet.

Wenn Sie die PIN dreimal falsch eingegeben haben, benötigen Sie den PUK zur Entsperrung Ihrer Gesundheitskarte.

Warum erhalte ich meine Gesundheitskarte und PIN/PUK mit separaten Schreiben?

Aus Datenschutzgründen dürfen Gesundheitskarte und PIN/PUK nie miteinander und zeitgleich versandt werden. In der Regel erhalten Sie den Brief mit Ihrer persönlichen PIN/PUK zwei Wochen nach der Gesundheitskarte.

Aktuell wird PIN/ PUK nur auf Nachfrage und nach persönlicher Identifikation für die Nutzung der elektronischen Patientenakte versandt.

Brauche ich für jeden Arztbesuch meinen PIN?

Nein, für einen Arztbesuch ist nur die Vorlage Ihrer gültigen Gesundheitskarte zur Inanspruchnahme von Leistungen notwendig.

Ich habe meinen PIN/PUK vergessen und der Brief liegt mir nicht mehr vor. Wie gehe ich vor?

In diesem Fall erhalten Sie von uns eine neue Gesundheitskarte und im Anschluss einen neuen PIN/ PUK Brief. Die PIN und PUK gelten immer nur für eine Karte. Auf der neuen Gesundheitskarte ist nichts gespeichert, alle bisher gespeicherten Daten müssen neu vom Arzt eingegeben werden.

Bitte nehmen Sie zur Ausstellung einer neuen Gesundheitskarte sowie PIN/PUK mit uns Kontakt auf über unsere Telefonnummer 05661 7302-0, per Mail (info(at)bkk-pwc.de) oder über unsere Internetfiliale.

Welche medizinischen Daten können auf der Karte gespeichert werden?

Auf Ihren Wunsch können medizinische Anwendungen wie die sogenannten „Notfalldaten“ oder der „elektronische Medikationsplan“ gespeichert werden.

Ab 01.01.2022 soll die Anwendung für das elektronische Rezept starten. Rezepte werden dann einfach auf der Karte gespeichert und können in jeder Apotheke ausgelesen werden.

Über zukünftige Anwendungen werden Sie von uns rechtzeitig informiert.

Wer speichert Daten auf meiner Gesundheitskarte?

Das kann nur durch Ihren Hausarzt, Facharzt, Gynäkologe, Zahnarzt oder Apotheker erfolgen.

Besprechen Sie, welche Funktionen für Sie Vorteile bieten und bitten Sie um einen Ausdruck der gespeicherten Daten. Damit haben Sie selber vor Augen, was auf der Gesundheitskarte gespeichert ist.

Niemand kann ohne Ihre Zustimmung auf Ihre Daten zugreifen! Dafür wird Ihre Karte mit der PIN geschützt. Erst nach Eingabe der 6-stelligen Nummer eingegeben, können Arzt, Therapeut oder Apotheker auf Ihre persönlichen Daten zugreifen.

Ausnahme: Die Notfalldaten können von Notärzten oder Krankenhäusern auch ohne Zustimmung ausgelesen werden.

Hat die BKK PwC Zugriff auf die gespeicherten Daten?

Die BKK PwC hat keinen Zugriff auf Ihre medizinischen Daten, nur auf Ihre Personendaten.

Die Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan können wir aus diesem Grund auch nicht für Sie speichern und auslesen.

Was versteht man unter der Speicherung von Notfalldaten?

Die Notfalldaten enthalten zum Beispiel Informationen über relevante Vorerkrankungen, Allergien, regelmäßig eingenommene Medikamente oder aktuelle Diagnosen. Diese Daten unterstützen Ärztinnen und Ärzte dabei, schnell eine geeignete Therapie zu wählen.

Auch die Kontaktdaten eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen können auf Wunsch im Notfalldatensatz hinterlegt werden.

Im Notfall können diese Daten von Ärzten bzw. Notfallsanitätern dann auch ohne PIN-Eingabe durch den Patienten ausgelesen werden.

Mehr zum Thema Notfalldaten auf gematik.de

Was ist der elektronische Medikationsplan (eMP)?

Immer noch sterben in Deutschland zu viele Menschen durch unerwünschte Wechselwirkungen. Aus diesem Grund können Versicherte, die drei oder mehr verordnete Arzneimittel über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnehmen, einen Medikationsplan vom Arzt anfordern.

So können gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Vom Medikationsplan profitieren vor allem ältere und chronisch kranke Menschen. Erstellt wird dieser von den Ärzten, die die Versicherten über ihren Anspruch auf einen Medikationsplan aufklären müssen. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet.

Flyer zum Thema elektronischer Medikationsplan (PDF)

Ich wünsche keinerlei Speicherung meiner medizinischen Daten auf der Karte. Was muss ich tun?

Sie entscheiden selbst, welche medizinischen Anwendungen Sie nutzen möchte und wer auf diese Daten zugreifen darf!

Nur Sie bestimmen darüber, ob und in welchem Umfang Sie eine Anwendung wie die Notfalldaten nutzen, ob Sie die Karte zur Dokumentation ihrer Organspendebereitschaft einsetzen und ob Sie einen elektronischen Medikationsplan oder die elektronische Patientenakte nutzen. Darüber hinaus können Sie ihre Daten einsehen bzw. sich ausdrucken sowie zukünftig auch Daten für bestimmte Ärzte ein- oder ausblenden.

Was bedeutet eGK mit kontaktloser Schnittstelle (nfc)?

Die Abkürzung NFC steht für "Near Field Communication", auf Deutsch "Nahfeld-Kommunikation".

Bei der NFC-Technologie handelt es sich um einen internationalen Übertragungsstandard zum drahtlosen Austausch von Daten über kurze Distanzen. NFC gilt aufgrund des Datenaustauschs über eine geringe Distanz als besonders sicher.

Eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion benötigen Sie für die Nutzung der medizinischen Anwendungen.

Was ist die CAN auf meiner Gesundheitskarte? Wo finde ich die CAN Nummer?

Die sechsstellige Card Access Number (CAN) befindet sich auf der Vorderseite Ihrer Gesundheitskarte. Die CAN verhindert das missbräuchliche Auslesen Ihrer Gesundheitskarte.

Um mittels NFC auf die Daten zuzugreifen, ist zunächst die Eingabe der CAN erforderlich. Erst anschließend ist der Zugriff mit der PIN möglich.

Was ist die ePA? Welche Vorteile habe ich durch die ePA?

Mit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) können Informationen zu Ihrem Krankheitsverlauf dokumentiert werden. Eine ePA umfasst beispielsweise Laborbefunde, Röntgen- und Sonografiebilder.

Der Vorteil für die Nutzung der ePA liegt darin, dass Ihre behandelnden Ärzte schneller informiert sind und unverzüglich miteinander kommunizieren können.


Tobias Braun

Beiträge Arbeitgeber / Familienversicherung

05661 730225

05661 73029925

tobias.braun@bkk-pwc.de

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