Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) haben Sie bei vor Ort aufgetretenen gesundheitlichen Beschwerden Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen nach dem jeweiligen Landesrecht. Die EHIC finden sie auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Deshalb bei Reisen immer die eGK mitnehmen. Die EHIC legen Sie einfach, wie in Deutschland Ihre eGK, beim Arzt vor.
Die EHIC ist in folgenden Ländern gültig: In allen EU-Staaten (Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie in Großbritannien, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien und Serbien.
Urlaub in Bosnien-Herzegowina, der Türkei und Tunesien
Für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien gibt es auf Basis der mit diesen Ländern bestehenden Sozialversicherungsabkommen spezielle Auslandskrankenscheine, die wir Ihnen gern vor Reiseantritt ausstellen. Hiermit haben Sie in diesen Ländern bei vor Ort eingetretenen gesundheitlichen Beschwerden Anspruch auf medizinische Leistungen, die sofort notwendig sind und nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können.
Die Auslandskrankenscheine müssen Sie am Urlaubsort vor Inanspruchnahme der Leistung bei der örtlich zuständigen Krankenkasse in einen national gültigen Anspruchsnachweis tauschen.
Im Ausland auf Nummer sicher gehen – mit dem BKKR Reiseschutz
Wie sehr sehnen wir uns nach diesem Jahr der Pandemie nach einem erholsamen Urlaub.
Mit dem BKKR – dem Auslandsreiseschutz der Barmenia können Sie unbeschwert in den nächsten Urlaub fahren oder fliegen! Sie und Ihre Familie sind zu 100 % während Ihres Urlaubes bei akuter Krankheit oder Unfällen abgesichert.
„Insbesondere für Reisen in Länder ohne Abkommen sollte eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden.“
Unterschiede
Von Land zu Land gibt es jedoch Unterschiede im „Leistungskatalog“. Die Abrechnung der Kassenleistung erfolgt nach Vorlage der EHIC bzw. des gültigen Anspruchsnachweises direkt mit uns. Nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehene Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen zahlen Sie vor Ort. Diese Kosten können wir nicht erstatten.
Wird die EHIC oder der Auslandskrankenschein vom Behandler im Ausland nicht akzeptiert erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen müssen. Nach Ihrer Rückkehr können wir prüfen, ob und in welcher Höhe eine Erstattung durch uns erfolgen kann.
Kosten, die wir nicht übernehmen können, z. B. ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland oder Bergungskosten, können durch eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert werden. Deshalb empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer solchen Versicherung. Insbesondere für Reisen in Länder ohne Abkommen sollte eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, da wir keine Kosten für in diesen Ländern erfolgte Behandlungen übernehmen können.
Detaillierte Informationen zu den Reiseländern finden Sie in den Merkblättern der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).
Dienstlich im Ausland oder zu einer Behandlung?
Sie begeben sich im Auftrag Ihres Arbeitgebers, gezielt zu einer Behandlung oder dauerhaft ins Ausland? Sie verreisen in Länder ohne Abkommen und haben bereits eine Erkrankung, wegen der Sie voraussichtlich im Ausland behandelt werden müssen und konnten wegen dieser Erkrankung keine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen? Sprechen Sie uns bitte vor Reiseantritt an – wir beraten Sie gern, was im Hinblick auf eine Kostenerstattung von Behandlungskosten zu beachten ist.
Hinweis
Rechnungen für Ihnen entstandene Kosten für eine Private Krankenversicherung können Sie im Rahmen unseres Bonusprogramms JUMP einreichen.