Hebammen-Rufbereitschaft

Auch in der letzten Phase der Schwangerschaft werden Sie bestens umsorgt. Die BKK PwC übernimmt die Kosten für die Rufbereitschaft Ihrer Hebamme.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zugelassen ist und ein Vertrag zwischen der Versicherten und der Hebamme abgeschlossen wird, der die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe beinhaltet. Diesen Vertrag reichen Sie uns bitte vor Beginn der Rufbereitschaft zur Genehmigung ein.

Umfang der Leistung

Die BKK PwC erstattet die Kosten, die für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten drei Monaten der Schwangerschaft entstehen. Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einem Betrag von 250 EUR je Schwangerschaft.

Reichen Sie uns die Rechnung Ihrer Hebamme über die Internetfiliale ein!

Die BKK PwC Internetfiliale