Celine Warta
Geldleistungen A-Her
05661 73029932
Ihr Kind ist erkrankt und Sie können deshalb nicht zur Arbeit? In solchen Fällen zahlen wir für Sie Kinderkrankengeld.
Wenn Sie für die Tage mit Ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub vereinbaren und folgende Voraussetzungen vorliegen, leisten wir für Sie:
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen sind es 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Vom Kinderkrankengeld sind noch Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung zu zahlen. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Ihnen und von uns getragen.
Wir zahlen Kinderkrankengeld für 10 Arbeitstage pro Elternteil und Kalenderjahr für jedes Kind (maximal 25 Tage pro Kalenderjahr). Für Alleinerziehende sind es 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr für jedes Kind (maximal 50 Tage je Kalenderjahr).
Damit wir Ihnen das Kinderkrankengeld auszahlen können, benötigen wir
Die für die Berechnung notwendige Verdienstbescheinigung fordern wir bei Ihrem Arbeitgeber an. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, werden wir die Berechnung und Zahlung an Sie vornehmen.
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