PZR
Im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen ist die Professionelle Zahnreinigung (PZR) nicht enthalten. Für Versicherte der BKK PwC, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden die Kosten für die PZR bis zu 50 EUR im Kalenderjahr erstattet. Reichen Sie uns einfach die Rechnung Ihres Zahnarztes über die Internetfiliale ein!

„Professionelle Zahnreinigung als Zusatzleistung“