
Vorsorgekuren helfen, sich abzeichnende Krankheiten oder eine Verschlimmerung bereits bestehender Erkrankungen zu vermeiden.
Voraussetzung für unsere Kostenübernahme ist, dass die am Wohnort zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten (Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, fachärztliche Behandlung) ausgeschöpft wurden und die Kur vorab beantragt wird. Vorsorgekuren können sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden.
Eine ambulante Maßnahme ist auch unter dem Begriff „offene Badekur“ bekannt; hier kümmern Sie sich selbst um Unterkunft und Verpflegung in einem anerkannten Kurort und erhalten Anwendungen in einer Kurmitteleinrichtung vor Ort. Im Mittelpunkt stehen kurortspezifische Angebote wie Heilquellen, Reiz- oder Hochgebirgsklima und eine kurzärztliche Behandlung. Ambulante Vorsorgekuren dauern in der Regel drei Wochen.
Eine besondere Form der ambulanten Vorsorgekuren sind Kompaktkuren. Hier haben alle Teilnehmer einer Gruppe dieselbe Diagnose und ein gemeinsames Behandlungsprogramm und beginnen bzw. beenden die Kur zum selben Zeitpunkt. Kompaktkuren dauern 14 Tage. Hält Ihr Arzt eine ambulante Vorsorgekur für erforderlich und möchten Sie diese als Kompaktkur durchführen, senden wir Ihnen gern ein Exemplar unseres Fit und Vital Programms zu, in welchem Sie unsere Exklusivangebote finden. Eine stationäre Maßnahme findet in einer Klinik mit Unterkunft und Verpflegung statt und dauert grundsätzlich drei Wochen.
Gern senden wir Ihnen bei Bedarf die entsprechenden Antragsformulare zu. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Arzt, welche Form der Kur bei Ihnen angezeigt ist.
Bei einer ambulanten Vorsorgekur leisten Sie ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten der Heilmittelbehandlungen sowie 10 Euro je Verordnung und für Arzneimittel eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Zu einer stationären Vorsorgekur leisten Sie ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Kalendertag.
Eine Wiederholung von ambulanten Vorsorgekuren ist grundsätzlich nach Ablauf von drei Jahren, eine Wiederholung von stationären Vorsorgekuren nach Ablauf von vier Jahren möglich.