Wahltarif BKK Cashback
Mitglieder die länger als drei Monate bei der BKK PwC versichert sind, erhalten eine Prämienzahlung in Höhe von bis zu 1/12 ihres Arbeitnehmerbeitrages, wenn sie und ihre mitversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Gehen Sie zu Ihren Vorsorgeuntersuchungen!
Alle Vorsorgeuntersuchungen sollen natürlich weiterhin durchgeführt werden und sind unschädlich für die Erreichung der Cashback-Prämienzahlung:
- Prävention, Selbsthilfe und Schutzimpfungen (§§ 20, 20 d SGB V)
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V, Individualprophylaxe nach § 22 SGB V, jährliche Zahnprophylaxe nach § 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V)
- Medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V)
- Kinderuntersuchungen (§ 26 SGB V)
Bedingungen von BKK Cashback
Die jährliche Prämienzahlung beträgt bis zu 1/12 des im Kalenderjahr entrichteten Arbeitnehmerbeitrages. Für Mitglieder die ihre Beiträge vollständig selbst tragen, beträgt die Prämienzahlung bis zu 1/24 des im Kalenderjahr an die Betriebskrankenkasse gezahlten Jahresbeitrages. Die Abrechnungen der Leistungserbringer mit der BKK erfolgt zeitversetzt. Die Beitragsprämie kann somit frühestens zum Beginn des dritten Quartals des Folgejahres ausgezahlt werden. Wenn Sie sich für diesen Wahltarif entscheiden, sind Sie 12 Monate an die Mitgliedschaft bei unserer BKK gebunden. Dieser Tarif kann nur von Mitgliedern gewählt werden, die länger als drei Monate bei der BKK PwC versichert sind und sich für diesen Tarif einschreiben.
Gern informieren wir Sie näher zu unseren Wahltarifen. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 05661 7302-0 an.