Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen

Sie waren beim Arzt, weil Sie krank sind und der Arzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest? Dann wird er eine eAU elektronisch an uns übermitteln, welche den früheren „gelben Schein“ ersetzt. Sie erhalten einen Ausdruck für Ihre Unterlagen.

Weitere Infos zur eAU finden Sie hier

Sollten Sie ausnahmsweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papier bekommen, muss diese binnen einer Woche nach der Ausstellung bei uns eingehen. Sie können diese bequem über unsere Internetfiliale, per Mail, Fax oder auf dem Postweg einreichen. Wichtig ist, dass sie gut lesbar ist.

Wenn Sie einmal längere Zeit arbeitsunfähig sein sollten, finden Sie hier auf der Seite weitere wichtige Informationen zum Thema Krankengeld.

Weitere Informationen zum Krankengeld

Sie haben Fragen? Wir beantworten sie gerne!

Maximilian Leiser

Teamleiter

Geldleistungen

05661 730232

05661 73029932

maximilian.leiser@bkk-pwc.de

Leon Stutzki

Geldleistungen

05661 730237

05661 73029937

leon.stutzki@bkk-pwc.de

Yvonne Balzereit-Pritsch

Geldleistungen

05661 730287

05661 73029987

yvonne.balzereit-pritsch@bkk-pwc.de

Christina Holl

Geldleistungen

05661 730253

05661 73029953

christina.holl@bkk-pwc.de

Jetzt Mitglied werden

Wechseln Sie ganz einfach und in nur einem Schritt zur BKK PwC. Sie profitieren von exklusiven Vorteilen sowie individuell auf Sie abgestimmten Leistungen und Services.

Krankenkasse wechseln