Celine Warta
Geldleistungen A-Her, O-Z
05661 73029932
Für die ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Sollte wegen der gleichen Erkrankung schon einmal Arbeitsunfähigkeit bestanden haben, kommt es ggf. zu einer Anrechnung der Zeiträume.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld I übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlungen über einen Zeitraum von ebenfalls sechs Wochen.
Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen an, sorgen wir für Ihre finanzielle Sicherheit: Sie erhalten dann Krankengeld ausgezahlt.
Die Höhe des Krankengeldes berechnet sich grundsätzlich nach Ihrem zuletzt bezogenen Arbeitsentgelt; Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, werden ebenfalls berücksichtigt. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von uns 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoarbeitsentgeltes als Krankengeld, maximal jedoch 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes. Das kalendertägliche Höchstkrankengeld beträgt im Jahr 2019 105,88 EUR (Beitragsbemessungsgrenze). Vom Krankengeld sind noch Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung zu zahlen. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Ihnen und von uns getragen. Zur Krankenversicherung zahlen Sie während des Krankengeldbezuges keine Beiträge.
Wenn Sie vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld I bezogen haben, zahlen wir das Krankengeld in der gleichen Höhe weiter.
Krankengeld wird für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Wenn wir feststellen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert, senden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen automatisch zu.
Wichtige Hinweise:
Wir zahlen Ihnen Krankengeld, wenn bei längerer Erkrankung die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet. Nutzen Sie unseren Krankengeldrechner als Orientierungshilfe für die ungefähre Höhe Ihres Krankengeldes.
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