
Zu den Heilmitteln zählen z. B. Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie und podologische Behandlungen.
Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen medizinisch notwendige Heilmittel. Welche Heilmittel bei welchen Erkrankungen und wie viele Behandlungen Ihr Arzt Ihnen verordnen darf, regeln die Heilmittel-Richtlinien. Ihr Arzt berücksichtigt diese Vorgaben bei seiner Verordnung. Ob Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung ausstellt, liegt in seinem Ermessen.
Erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung, geben Sie diese einfach bei dem von Ihnen gewählten Leistungserbringer ab. Sie können dabei unter den Vertragspartnern unserer BKK (zugelassene Leistungserbringer für die jeweilige Therapieform) frei wählen. Die Kosten Ihrer Behandlung rechnet der Leistungserbringer direkt mit uns ab. Sie müssen lediglich ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR für jede Verordnung sowie 10 Prozent der Behandlungskosten leisten. Die Zuzahlung wird direkt an den Leistungserbringer gezahlt.
Erhalten Sie von Ihrem Arzt ein Privatrezept oder nehmen die Behandlung ohne Verordnung in Anspruch, können wir die Kosten der Behandlung nicht übernehmen.