Paare mit Kinderwunsch unterstützen wir umfassend. Zahlreiche medizinische Gründe können vorliegen, dass eine Frau nicht auf natürlichem Wege schwanger wird. Die Ursachen können sowohl bei der Frau und/oder dem Mann liegen. In diesen Fällen ist unter Umständen die künstliche Befruchtung der Weg zu einer Schwangerschaft.
Vor der Behandlung stellt der Arzt einen Behandlungsplan aus. Diesen reichen Sie uns bitte zur Genehmigung ein. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit wir entsprechend der gesetzlichen Regelung 50 Prozent der im Behandlungsplan ausgewiesenen, abrechnungsfähigen Kosten des bei uns versicherten Ehegatten übernehmen:
- Sie sind verheiratet,
- Beide Ehegatten sind bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre, die Frau hat jedoch noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet und
- Es werden nur eigene Ei- und Samenzellen verwendet.
Es gibt verschiedene Methoden, die im Rahmen der künstlichen Befruchtung angewendet werden können. Ihr Arzt berät Sie hierüber umfangreich. Die Anzahl der von uns übernommenen Behandlungszyklen richtet sich nach der gewählten Methode.
Der Arzt rechnet unseren Anteil der Kosten direkt mit uns über die Gesundheitskarte ab. Den Restbetrag müssen Sie als Eigenanteil selbst aufbringen.
Hinweis: Wenn Sie eine künstliche Befruchtung durchführen lassen, deren Kosten wir zu 50 Prozent der im genehmigten Behandlungsplan ausgewiesenen, abrechnungsfähigen Kosten übernehmen, verringern wir Ihren Eigenanteil je Behandlungszyklus um bis zu 500 EUR, wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind. Reichen Sie uns für die Erstattung einfach die Rechnungen der Behandlung ein.