Wir unterstützen Sie in der Schwangerschaft
Schwanger zu sein und ein Kind auf die Welt zu bringen, ist wie ein Wunder. In dieser Zeit unterstützen wir Sie besonders. Wir übernehmen für Sie die ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Kosten der Entbindung im Krankenhaus. Bei Vorliegen von medizinischen Gründen können wir Sie mit einer Haushaltshilfe unterstützen. Hierzu beraten wir Sie gern im Vorfeld.
Unser Plus für Sie
Im Rahmen unserer Zusatzleistungen bezuschussen wir für Sie:
- zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
- die Kosten für die Rufbereitschaft einer Hebamme
- die Kosten des Geburtsvorbereitungskurses des werdenden Vaters
Mutterschaftsgeld
Wir sorgen außerdem durch die Zahlung von Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist für Ihre finanzielle Sicherheit.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es beträgt bis zu 13 Euro je Kalendertag. Die Differenz zum Nettoverdienstausfall zahlt der Arbeitgeber. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.
Sollten Sie zu Beginn der Schutzfrist Arbeitslosengeld erhalten, zahlen wir Ihnen während der Schutzfrist das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Kopie des Aufhebungsbescheides der Agentur für Arbeit zu.
Sie erhalten von Ihrem Frauenarzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag. Bitte reichen Sie uns diese zusammen mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld ein. Wir fordern dann noch eine Verdienstbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber an. Sobald uns alle Unterlagen vorlegen, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung aus.
Ist das Baby geboren, erhalten Sie vom Standesamt eine Geburtsurkunde, die für das Mutterschaftsgeld bestimmt ist. Bitte reichen Sie uns diese ein – wir werden dann das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung überweisen. Sollte das Baby eine Frühgeburt sein, erhalten Sie hierüber eine gesonderte Bescheinigung. Bitte reichen Sie uns diese dann ebenfalls ein. Ihre Schutzfrist verlängert sich dann von 8 auf 12 Wochen nach der Entbindung.