Finanzielle Sicherheit während der Schutzfrist

Wir sorgen außerdem durch die Zahlung von Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist für Ihre finanzielle Sicherheit. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es beträgt bis zu 13 Euro je Kalendertag. Die Differenz zum Nettoverdienstausfall zahlt der Arbeitgeber. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.

Mutterschaftsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld

Sollten Sie zu Beginn der Schutzfrist Arbeitslosengeld erhalten, zahlen wir Ihnen während der Schutzfrist das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Kopie des Aufhebungsbescheides der Agentur für Arbeit zu.

So erhalten Sie Mutterschaftsgeld

Sie erhalten von Ihrem Frauenarzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag. Bitte reichen Sie uns diese zusammen mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld ein. Wir fordern dann noch eine Verdienstbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber an. Sobald uns alle Unterlagen vorlegen, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung aus.

Downloaden Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld (PDF)

Ansprechpartner

Christina Holl

Geldleistungen

05661 730253 christina.holl@bkk-pwc.de

Leon Stutzki

Geldleistungen

05661 730237 leon.stutzki@bkk-pwc.de

Yvonne Balzereit-Pritsch

Geldleistungen

05661 730287 yvonne.balzereit-pritsch@bkk-pwc.de