Anspruchsdauer in Corona-Pandemie erneut erweitert

Ist das Kind krank und muss betreut werden, haben berufstätige Eltern einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Zusätzlich besteht ein zeitlich befristeter Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, können Versicherte normalerweise pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten.

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Anspruch nach und nach erweitert.

Für 2022 gilt generell:

  • Der Anspruch auf Kinderkrankengeld beträgt 2022 (wie auch im Jahr 2021) pro Elternteil und Kind 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind 60 Tage.
  • Ebenso für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage.
  • Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von max. 65 Tagen, bei Alleinerziehenden max. 130 Tage.

Bis 23.09.2022 gilt:

  • Der Anspruch besteht (aktuell befristet) bis zum 23.09.2022 auch, wenn das Kind pandemiebedingt nicht in die Schule oder den Kindergarten gehen kann.

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld

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