
Bei Fahrkosten handelt es sich um Fahrten im Zusammenhang mit einer ambulanten bzw. stationären Behandlung.
Wir übernehmen für Sie die Fahrkosten zur stationären Behandlung, wenn die Fahrten medizinisch notwendig sind und Sie direkt zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit fahren. Die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit obliegt Ihrem behandelnden Arzt. Er entscheidet auch, welches Transportmittel sich unter Beachtung Ihres Gesundheitszustands eignet. Eine vorherige Genehmigung durch uns ist nicht erforderlich.
Fahrten zur ambulanten Behandlung können von uns übernommen werden, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) bzw. einen Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, 4 oder 5 haben. Eine vorherige Genehmigung durch uns ist nicht erforderlich. Erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung von Krankenbeförderung (Mustervordruck 4), geben Sie diese einfach bei einem Transportunternehmen Ihrer Wahl ab. Die Abrechnung erfolgt direkt mit uns. Sie zahlen die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung an den Leistungserbringer. Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Ihrem privaten PKW, erstatten wir Ihnen, abzüglich der Zuzahlung, die Kosten für ein Ticket der 2. Klasse bzw. 20 Cent für jeden Kilomenter für die direkte Strecke.
Sollen die Fahrten zu einer ambulanten onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie, zur Dialyse oder mit einem Krankentransportwagen erfolgen und Sie erhalten von Ihrem Arzt eine entsprechende Verordnung, reichen Sie diese bitte immer vor der Fahrt bei uns ein, da diese Fahrten nur nach vorheriger Genehmigung von uns übernommen werden können.
Für Fahrten, die aus anderen Gründen erfolgen, können wir grundsätzlich keine Kosten übernehmen.
Für Fahrkosten, die wir für Sie übernehmen, müssen Sie – altersunabhängig – eine Zuzahlung entrichten. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens jedoch 5 EUR und maximal 10 EUR. Sie gilt für jede einzelne Fahrt. Ausnahme: Bei bestimmten Serienfahrten wie z. B. zur onkologischen Strahlenbehandlung oder onkologischen Chemotherapie zahlen Sie bei uns nur für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie eine Zuzahlung.