
Hilfsmittel sind z. B. Rollstühle, Bandagen, Beatmungsgeräte, Schuheinlagen und Perücken. Sie dienen dazu, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Eine Kostenübernahme kommt für das jeweilige Hilfsmittel, dessen individuelle Anpassung und das notwendige Zubehör in Betracht. Auch Änderungen, die Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie eine Schulung im Umgang mit dem Hilfsmittel können von uns übernommen werden.
Abhängig davon, in welchem Zusammenhang das Hilfsmittel benötigt wird, können für die Kostenübernahme auch die Renten- oder die Unfallversicherung, die Arbeitsagentur, das Jugendamt, die Pflegekasse oder das Sozialamt zuständig sein. Erhalten Sie von Ihrem Arzt ein Kassenrezept für das benötigte Hilfsmittel, können Sie sich direkt an unsere Vertragslieferanten für Ihr Hilfsmittel wenden. Diese reichen die Verordnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag zur Prüfung bei uns ein.
Für Hilfsmittel, deren Kosten wir übernehmen, haben Sie ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlung beträgt grundsätzlich zehn Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Für bestimmte Hilfsmittel können für Sie zusätzliche Kosten anfallen. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Inkontinenzhosen, Einmalkatheter, Einmalhandschuhe) beträgt die Zuzahlung ebenfalls zehn Prozent der Kosten, jedoch höchstens 10 Euro je Monat.
Hilfsmittel-Vertragspartnersuche
Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche hilft Ihnen dabei, den richtigen Anbieter zu finden, von dem Sie Ihr Hilfsmittel beziehen können.
Allergiebettwäsche, Inkontinenzmaterial und TENS-Geräte
Haben Sie von Ihrem behandelnden Arzt ein Kassenrezept über Inkontinenzmaterial, ein TENS-Gerät oder Allergiebettwäsche (Zwischenbezüge) erhalten, können Sie uns dieses zusenden. Wir veranlassen schnellstmöglich eine entsprechende Versorgung. Die Hilfsmittel werden in diesem Fall direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.
Hinweis: Bitte geben Sie für die Allergiebettwäsche die benötigten Größen an (Länge x Breite sowie für die Matratze zusätzlich die Höhe).
Brillen und Kontaktlinsen
Bei bestimmten Sehbeeinträchtigungen und Augenerkrankungen kann Ihr Augenarzt Brillen und/oder Kontaktlinsen zu unseren Lasten verordnen.
Haben Sie von Ihrem Augenarzt ein Kassenrezept für eine Sehhilfe erhalten, können Sie dieses bei einem zugelassenen Augenoptiker Ihrer Wahl abgeben. Dieser rechnet die für die jeweiligen Gläser und Sehstärken vereinbarten Festbeträge direkt mit uns ab. Sie erhalten eine Privatrechnung über die für die Gläser anfallenden Mehrkosten, das Brillengestell sowie die gesetzliche Zuzahlung.
Hinweis
Rechnungen für Ihnen entstandene Kosten für Brillen und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehfähigkeit können Sie im Rahmen unseres Bonusprogramms JUMP einreichen.
Hörgeräte
Haben Sie von Ihrem Hals-Nasen-Ohrenarzt ein Kassenrezept für ein Hörgerät erhalten können Sie dieses bei einem zugelassenen Hörgeräteakustiker Ihrer Wahl abgeben.
Der Hörgerätakustiker stellt Ihnen mehrere Hörgerätemodelle zum Testen zur Verfügung. Hierbei muss auch ein Hörgerät getestet werden, das für Sie aufzahlungsfrei ist. Das bedeutet, dass die Kosten dieses Gerätes durch unseren Festzuschuss bzw. den vereinbarten Vertragspreis vollständig abgedeckt sind. Hierin enthalten ist auch die ausführliche Beratung und Einweisung sowie eine Wartungs- und Reparaturpauschale. Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung leisten.
Entscheiden Sie sich für ein aufwendigeres Modell, rechnet der Hörgeräteakustiker den Festzuschuss bzw. Vertragspreis direkt mit uns ab. Die entstehenden Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie sich aus beruflichen Gründen für ein aufwendigeres Modell entscheiden kann ggf. eine Kostenbeteiligung durch die Rentenversicherung für die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Betracht kommen.