
Bei der Kinderrehabilitation stehen chronisch kranke Kinder im Mittelpunkt. Die Maßnahme richtet sich zum einen auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und zum anderen indikationsspezifisch auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse aus.
Eine Rehabilitationsmaßnahme zu unseren Lasten kommt dann in Betracht, wenn alle am Wohnort ambulant zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeit ausgeschöpft wurden.
Weitere Voraussetzung für unsere Kostenübernahme ist, dass die Maßnahme vorab beantragt wird und in einer Einrichtung durchgeführt wird, mit der wir einen Versorgungsvertrag geschlossen haben.
Wenn Ihr Kind noch klein ist und der Arzt es für medizinisch erforderlich hält, können Sie als Begleitperson mit aufgenommen werden.
Bei Erkrankungen, die Auswirkungen auf die spätere Erwerbsfähigkeit Ihres Kindes haben könnten, kann eine entsprechende Rehabilitationsmaßnahme auch über die Deutsche Rentenversicherung beantragt werden. Sie haben somit die Wahl, wo Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Bitte beachten Sie: bei Vorliegen der Voraussetzungen bewilligen wir die Rehabilitation grundsätzlich für drei Wochen, die Deutsche Rentenversicherung in der Regel für vier Wochen.
Sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch wir benötigen einen entsprechenden Antrag zur Prüfung der Kostenübernahme.
Die Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung können Sie bequem hier downloaden. Unsere Antragsformulare (Muster 61) halten die Ärzte in ihren Praxen vor.