Teresa Behler
Sachleistungen A-Fal
05661 73029926
Mutter-Kind-Kuren bzw. Vater-Kind-Kuren können als Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation in speziellen Mutter/Vater-Kind-Kliniken durchgeführt werden. Daneben gibt es auch reine Mütter-Kuren ohne Kinder.
Unsere 26 Vertragskliniken in ganz Deutschland – ob an der Küste, in den Bergen oder dazwischen bieten 31 Schwerpunktkuren zu unterschiedlichen Themen. Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren kommen in Betracht, wenn das angestrebte Vorsorge-/Rehabilitationsziel nicht mit anderen, ggf. wirtschaftlicheren und zweckmäßigeren Maßnahmen erreicht werden kann und individuelle mütter- bzw. väterspezifische Belastungsfaktoren und nicht andere medizinische oder sonstige Gründe für die Kurmaßnahme im Vordergrund stehen. Die Behandlung der mütter- bzw. väterspezifischen Belastungsfaktoren macht das Wesen dieser Kuren aus.
Sie als Elternteil stehen bei der Maßnahme im Vordergrund. Ihre Kinder können grundsätzlich als Begleitkinder mitaufgenommen werden, bis sie zwölf Jahre alt sind. Benötigen Ihre Kinder eine eigene Kurmaßnahme, können sie im Rahmen der Maßnahme mitbehandelt werden.
Für die Beantragung einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Den entsprechenden Mustervordruck (Muster 64 für Vorsorgeleistungen, Muster 61 für Rehabilitationsleistungen) erhalten Sie direkt in der Arztpraxis. Für Ihr Kind ist kein ärztliches Attest notwendig, wenn es als gesundes Begleitkind mitfährt. Sollte Ihr Kind ebenfalls therapiebedürftig in der Kur sein, ist eine ärztliche Verordnung notwendig (Mustervordruck 65, ebenfalls in der Arztpraxis erhältlich).
Wenige Angaben benötigen wir von Ihnen. Um den Rest kümmern wir uns:
Eine Wiederholung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren ist nach Ablauf vier Jahren möglich. Im Einzelfall ist aus dringenden medizinischen Gründen eine Wiederholung vor Ablauf von vier Jahren möglich.