Mutter-Kind-Kuren bzw. Vater-Kind-Kuren können als Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation in speziellen Mutter/Vater-Kind-Kliniken durchgeführt werden. Daneben gibt es auch reine Mütter-Kuren ohne Kinder.
Unsere 26 Vertragskliniken in ganz Deutschland – ob an der Küste, in den Bergen oder dazwischen bieten 31 Schwerpunktkuren zu unterschiedlichen Themen. Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren kommen in Betracht, wenn das angestrebte Vorsorge-/Rehabilitationsziel nicht mit anderen, ggf. wirtschaftlicheren und zweckmäßigeren Maßnahmen erreicht werden kann und individuelle mütter- bzw. väterspezifische Belastungsfaktoren und nicht andere medizinische oder sonstige Gründe für die Kurmaßnahme im Vordergrund stehen. Die Behandlung der mütter- bzw. väterspezifischen Belastungsfaktoren macht das Wesen dieser Kuren aus.
Sie als Elternteil stehen bei der Maßnahme im Vordergrund. Ihre Kinder können grundsätzlich als Begleitkinder mitaufgenommen werden, bis sie zwölf Jahre alt sind. Benötigen Ihre Kinder eine eigene Kurmaßnahme, können sie im Rahmen der Maßnahme mitbehandelt werden.
Für die Beantragung einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Den entsprechenden Mustervordruck (Muster 64 für Vorsorgeleistungen, Muster 61 für Rehabilitationsleistungen) erhalten Sie direkt in der Arztpraxis. Für Ihr Kind ist kein ärztliches Attest notwendig, wenn es als gesundes Begleitkind mitfährt. Sollte Ihr Kind ebenfalls therapiebedürftig in der Kur sein, ist eine ärztliche Verordnung notwendig (Mustervordruck 65, ebenfalls in der Arztpraxis erhältlich).
Wenige Angaben benötigen wir von Ihnen. Um den Rest kümmern wir uns:
- Bitte beachten Sie, dass die Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur vorab beantragt werden muss. Die Unterlagen erhalten Sie von uns. Rufen Sie uns einfach an.
- Die Kur wird in einer unser 26 Vertragskliniken durchgeführt. Mit den Antragsunterlagen senden wir Ihnen einen Katalog zu. Welche Kurklinik zu Ihnen passt, wählen Sie - vielleicht nach Rücksprache mit Ihrem Arzt - selbst aus. Unter muvaki.info können Sie sich vorab über die Vertragskliniken informieren.
- Senden Sie uns die Antragsunterlagen zurück. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, buchen wir Ihren Kuraufenthalt und informieren Sie.
- Je Kalendertag leisten Sie eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR direkt an die Kurklinik.
Eine Wiederholung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren ist nach Ablauf vier Jahren möglich. Im Einzelfall ist aus dringenden medizinischen Gründen eine Wiederholung vor Ablauf von vier Jahren möglich.