Ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus kann z.B. bei Vorliegen einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall erforderlich sein. Aber keine Sorge: Sie sind durch uns gut abgesichert.
Wir übernehmen die Kosten für die Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern. Hierzu gehören u.a. die ärztliche Behandlung, Pflege, Operationen sowie Unterkunft und Verpflegung.
Sie haben lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu tragen, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese zahlen Sie direkt im Krankenhaus.
Sollten Sie Leistungen wie z. B. die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung wünschen, können Sie dies mit dem Krankenhaus individuell vereinbaren. Die Kosten hierfür können wir jedoch leider nicht übernehmen.
Wenn es sich um einen geplanten Krankenhausaufenthalt handelt, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung für Krankenhausbehandlung aus, welche Sie bei der Anmeldung vorlegen. Eine vorherige Genehmigung durch uns ist grundsätzlich nicht notwendig.
Lediglich für Berlin gibt es eine Ausnahme: hier wird vorab eine Kostenübernahmeerklärung verlangt. Bitte senden Sie uns dafür möglichst frühzeitig die Verordnung von Krankenhausbehandlung zu. Sie erhalten diese dann mit einer entsprechenden Erklärung von uns zurück.
Sie können für die Behandlung unter den für die gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Krankenhäusern frei wählen. Unterstützung bei der Wahl des geeigneten Krankenhauses bieten wir Ihnen durch den Klinikfinder (LINK). Hier können Sie u.a. sehen, wie oft ein Krankenhaus eine bestimmte Operation durchgeführt hat oder über welche Ausstattung das Haus verfügt.
Klinikfinder
Der BKK KlinikFinder unterstützt Sie dabei, ein Krankenhaus nach Ihren Wünschen zu finden! Die hierzu verwendete Datenbasis sind die Qualitätsberichte der Krankenhäuser, die entsprechend der gültigen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erstellt wurden.