Rufbereitschaft Hebamme

Sie möchten, dass Ihre persönliche Hebamme in den letzten drei Monaten Ihrer Schwangerschaft möglichst 24 Stunden am Tag für Sie verfügbar ist? Dann schließen Sie einen Vertrag für eine Rufbereitschaft mit ihr und wir unterstützen Sie dabei! 

Wir erstatten Ihnen einen Betrag von bis zu 250 Euro für die Hebammen-Rufbereitschaft, wenn Sie einen Vertrag mit ihr abschließen, der die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe in den letzten drei Monaten Ihrer Schwangerschaft beinhaltet. 

Zur Erstattung reichen Sie uns bitte eine Kopie des Vertrages sowie die Rechnung ein – gern über unsere Internetfiliale.

Teresa Behler

Sachleistungen A-Fl

05661 730226

05661 73029926

teresa.behler@bkk-pwc.de

Julia Ullrich

Teamleiterin

Sachleistungen Fm-Hl

05661 730252

05661 73029952

julia.ullrich@bkk-pwc.de

Lara Heinemann

Sachleistungen Hm-Mei

05661 730272

05661 73029972

lara.heinemann@bkk-pwc.de

Oliver Hankel

Sachleistungen Mej-Schmi

05661 730224

05661 73029924

oliver.hankel@bkk-pwc.de

Kristina Ries

Sachleistungen Schmj-Z

05661 730212

05661 73029912

kristina.ries@bkk-pwc.de

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