Rufbereitschaft Hebamme

Sie möchten, dass Ihre persönliche Hebamme in den letzten drei Monaten Ihrer Schwangerschaft möglichst 24 Stunden am Tag für Sie verfügbar ist? Dann schließen Sie einen Vertrag für eine Rufbereitschaft mit ihr und wir unterstützen Sie dabei! 

Wir erstatten Ihnen einen Betrag von bis zu 250 Euro für die Hebammen-Rufbereitschaft, wenn Sie einen Vertrag mit ihr abschließen, der die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe in den letzten drei Monaten Ihrer Schwangerschaft beinhaltet. 

Zur Erstattung reichen Sie uns bitte eine Kopie des Vertrages sowie die Rechnung ein – gern über unsere Internetfiliale.

Sie haben Fragen? Wir beantworten sie gerne!

Maximilian Leiser

Teamleiter

Geldleistungen

05661 730232

05661 73029932

maximilian.leiser@bkk-pwc.de

Leon Stutzki

Geldleistungen

05661 730237

05661 73029937

leon.stutzki@bkk-pwc.de

Yvonne Balzereit-Pritsch

Geldleistungen

05661 730287

05661 73029987

yvonne.balzereit-pritsch@bkk-pwc.de

Christina Holl

Geldleistungen

05661 730253

05661 73029953

christina.holl@bkk-pwc.de

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