Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege begleitet immer eine ambulante ärztliche Behandlung und soll deren Erfolg sichern oder einen stationären Krankenhausaufenthalt verkürzen bzw. vermeiden. Sie kann erforderlich werden, wenn Sie unter einer schweren Krankheit oder der akuten Verschlimmerung einer Krankheit leiden - insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung.

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege kommen in Betracht

  • Grundpflege zur Sicherung Ihrer Grundversorgung (Hilfe bei der Körperpflege sowie beim Essen)
  • Behandlungspflege (medizinisch notwendige Hilfeleistungen, z. B. Verbände wechseln, Wunden spülen oder Medikamente verabreichen)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (haushaltsführende Tätigkeiten, z. B. einkaufen, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung)

Häusliche Krankenpflege kommt in Betracht, wenn diese medizinisch notwendig ist und niemand im Haushalt lebt, der die notwendigen Leistungen durchführen kann bzw. die Durchführung der notwendigen Leistungen erlernen kann.

Ob eine häusliche Krankenpflege notwendig ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Erhalten Sie von ihm eine entsprechende Verordnung, muss uns diese innerhalb von drei Arbeitstagen zur Genehmigung vorgelegt werden. 
Kontaktieren Sie nach Erhalt der Verordnung einfach einen Pflegedienst Ihrer Wahl. Dieser muss Vertragspartner unserer BKK sein. Der Pflegedienst übernimmt in der Regel alles Weitere (Einreichen der Verordnung) und rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit uns ab. Sie haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres lediglich eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn EUR für jede Verordnung und zehn Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten.

Teresa Behler

Sachleistungen A-Fl

05661 730226

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teresa.behler@bkk-pwc.de

Julia Ullrich

Teamleiterin

Sachleistungen Fm-Hl

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Oliver Hankel

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