Rehabilitation

In einer Rehabilitationsmaßnahme werden bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen behandelt, um eine Verschlimmerung oder gar drohende Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Ziel ist es, durch eine ganzheitliche Behandlung eine Beschwerdelinderung und körperliche, verhaltensbezogene Umstimmung zu erreichen. Dies soll eine nachhaltige gesunde Lebensführung fördern.

Ambulante oder stationäre Reha

Die Rehabilitation kann ambulant oder stationär erfolgen. Ambulante Rehabilitationen sind dabei in ihrem inhaltlichen Leistungsspektrum gleichwertig mit stationären Rehabilitationsmaßnahmen.

Eine Kostenübernahme durch uns kann erfolgen, wenn die Rehabilitation vorab beantragt wird und die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft wurden oder nicht ausreichen. Voraussetzung ist ferner, dass kein anderer Rehabilitationsträger vorrangig für die Leistungserbringung zuständig ist und die Maßnahme in einer Einrichtung durchgeführt wird, mit der wir einen Versorgungsvertrag geschlossen haben. Die nachträgliche Prüfung der medizinischen Notwendigkeit ist uns leider nicht möglich. Unsere Antragsformulare halten die Ärzte in ihren Praxen vor.

Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen richten sich an Patienten, die über die erforderliche Mobilität zur Inanspruchnahme dieser Form der Rehabilitation verfügen. Die Maßnahmen finden in zugelassenen Reha-Einrichtungen in Wohnortnähe statt. Sie wohnen weiterhin Zuhause und besuchen in der Regel drei Wochen lang montags bis freitags zur Behandlung die Reha-Einrichtung.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen richten sich an Patienten, die eine ständige ärztliche Betreuung und die Herausnahme aus dem sozialen Umfeld benötigen und/oder bei denen die häusliche Versorgung während der Maßnahme nicht sichergestellt ist. Für die Dauer der stationären Rehabilitation erfolgt daher eine Unterbringung und Verpflegung in einer geeigneten Rehabilitationsklinik. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen dauern in der Regel drei Wochen. Erhalten Sie von uns eine Bewilligung, sollten Sie die Rehabilitation aus medizinischen Gründen so kurzfristig wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten beginnen.

AR

Eine besondere Form der Rehabilitationsmaßnahmen ist die Anschlussrehabilitation (AR). Diese beginnt unmittelbar oder innerhalb von 14 Tagen (in medizinisch begründeten Einzelfällen innerhalb von sechs Wochen) nach einer stationären Krankenhausbehandlung.

Die Anschlussrehabilitation wird in der Regel durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt im Krankenhaus angeregt. Die Antragstellung wird durch das Krankenhaus (in der Regel durch den Sozialdienst) vorgenommen.

Kostenübernahme und Zuzahlungen

Wir übernehmen die vertraglich vereinbarten Behandlungskosten. Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, beteiligen Sie sich an den Kosten der ambulanten Rehabilitation mit einer gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Behandlungstag. Zu einer stationären Rehabilitation leisten Sie ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Kalendertag. Die Zuzahlung leisten Sie direkt an die Reha-Einrichtung. Bietet die Rehaklinik keinen Transportservice an, übernehmen wir auch die Fahrkosten in Höhe der Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel.

Für eine Anschlussrehabilitation gilt eine verminderte Zuzahlung. Das heißt, Sie zahlen ab Vollendung des 18. Lebensjahres für längstens 28 Tage je Kalenderjahr 10 EUR pro Kalendertag (bei ambulanter Anschlussrehabilitation pro Behandlungstag). Dabei wird die Zeit der Krankenhausbehandlung angerechnet.

Reha für Erwerbstätige

Wenn Sie erwerbstätig sind und Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Rehabilitationsmaßnahme erhalten oder wiederhergestellt werden soll, ist der Rentenversicherungsträger vorrangig für die Durchführung der Rehabilitation zuständig. Eine Kostenübernahme durch uns ist in diesen Fällen nicht möglich. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie online auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ senden wir Ihnen diese gern per Post zu. 

Julia Ullrich

Teamleiterin

Sachleistungen

05661 730252

05661 73029952

julia.ullrich@bkk-pwc.de

Teresa Behler

Sachleistungen

05661 730226

05661 73029926

teresa.behler@bkk-pwc.de

Lara Heinemann

Sachleistungen

05661 730272

05661 73029972

lara.heinemann@bkk-pwc.de

Oliver Hankel

Sachleistungen

05661 730224

05661 73029924

oliver.hankel@bkk-pwc.de

Heidrun Fassold

Sachleistungen

05661 730246

05661 73029946

heidrun.fassold@bkk-pwc.de

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